Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Krause und Daberkow GbR, nachfolgend K&D genannt.

Stand: 08.11.2016

1. Geltungsbereich

Für alle von K&D erbrachten Transportdienstleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen sowie die einschlägigen internationalen Abkommen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.

Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von K&D (Frachtführer) finden auf die Transportleistung als solche die Geschäftsbedingungen der Transportunternehmen Anwendung, derer K&Dl sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung bedient (Unterfrachtführer), soweit K&D in den folgenden Bestimmungen konkret auf diese Geschäftsbedingungen verweist. In diesem Fall haben die Regelungen, auf die verwiesen wird, Vorrang vor den AGB von K&D, wenn und insoweit sie von diesen abweichen.

Als Versender im rechtlichen Sinne gilt diejenige Person/Firma, die K&D mit der Vermittlung/Durchführung der Beförderung einer oder mehrerer Sendungen beauftragt.
Unter einer Sendung sind die Dokumente und Waren zu verstehen, für die derselbe Frachtbrief ausgestellt ist und die für einen Auftraggeber von derselben Abholstelle an denselben Empfänger mit jedem von K&D gewählten Verkehrsmittel befördert werden können, einschließlich Luft-, Straßen- und jeder sonstigen Beförderung.

Angestellte, Beauftragte oder Unterfrachtführer von K&D, insbesondere deren Abholer, sind nicht berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von K&D und die einschlägigen besonderen Bedingungen der Unterfrachtführer gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern sind nur gültig, wenn K&D sich mit deren Geltung ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat. Dem formularmäßigen Hinweis der Vertragspartner auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen widerspricht K&D hiermit ausdrücklich.

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auf unserer Internetseite einsehen.

2. Dienstleistungen von K&D

K&D wird mit Auftragsbestätigung Vertragspartner des Versenders und verpflichtet sich, mit der Durchführung des Transports mit dem vom Versender bestätigtem Versandtarif.

Unterfrachtführer sind grundsätzlich zur Einschaltung von Subunternehmern berechtigt.

Grundsätzlich bietet K&D dem Versender die schnellste Möglichkeit des Versands an.

K&D und seine Unterfrachtführer sind frei in der Wahl von Transportroute, -mittel und -art, auch unter Abweichung von den Angaben im Frachtbrief.

3. Vertragsschluss; Vertragsverhältnis; Hinweise an den Kunden

Die über die Webseite abrufbaren Angebote sind bis zum Zustandekommen des Transportvertrages unverbindlich und freibleibend. Die Angebote wenden sich sowohl an Privatpersonen sowie an unbeschränkt geschäftsfähige natürliche sowie juristische Personen.

Der Abschluss des Transportvertrages zwischen den Parteien erfolgt ausschließlich unter Verwendung der entsprechenden Formulare oder Prozesse auf der Webseite. Für einen wirksamen Vertragsschluss ist dabei Folgendes erforderlich: Vor Absenden seines Transportauftrags hat der Kunde die Möglichkeit, seine in das Auftragsformular von K&D auf der Webseite eingegebenen und auf einer Bestätigungsseite zusammengefassten Daten zu kontrollieren und ggf. nochmals abzuändern. Mit dem Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ bestätigt der Kunde den zuvor eingegebenen Transportauftrag inklusiver sämtlicher angegebener Daten verbindlich und gibt damit einen Auftrag im Rechtssinne gegenüber K&D ab. Der Transportvertrag kommt mit Versenden der Auftragsbetätigung durch K&D unter Mitteilung des Eingangs der Bestellung und ihrer inhaltlichen Einzelheiten, des den Transport ausführenden Transportunternehmens, der Auftragsnummer sowie der allgemeinen Versandinformationen per E-Mail an den Kunden zustande. K&D speichert den zustande gekommenen Transportvertrag in Textform und sendet dem Kunden im Rahmen seiner Auftragsbestätigung ein entsprechendes Exemplar zu. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Exemplar samt AGB und der enthaltenen Widerrufsbelehrung (siehe hierzu ausführlich und unter Nennung der entsprechenden Voraussetzungen Ziffer 4 dieser AGB) für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.

Der Kunde verlangt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass K&D bereits vor dem Ende der dem Kunden ggf. zustehenden Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung, die Gegenstand des Transportvertrages ist, beginnt. Dem Kunden ist bekannt, dass bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durchK&D das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht vorzeitig erlischt.

Vertragsschluss und Kundendienstleistungen finden üblicherweise in deutscher Sprache statt, es sei denn, der Kunde hat hierfür auf der Webseite eine andere zur Verfügung stehende Sprachen gewählt. Der Austausch von Mitteilungen und Nachrichten zwischen K&D und dem Kunden erfolgt üblicherweise per E-Mail, kann jedoch auch im Einvernehmen beider Parteien per Briefpost, Telefax, Telefon oder Live-Chat erfolgen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass unser beauftragtes Transportunternehmen seine Dienstleistungen gegenüber K&D rechtzeitig und vertragsgerecht erbringt. Ist dies nicht der Fall und ist K&D infolgedessen an der Leistungserbringung mittels dieses zuvor durch den Kunden ausgewählten Transportunternehmens dauerhaft gehindert, so wird dem Kunden eine bereits gegenüber K&D erbrachte Gegenleistung erstattet und der Transportvertrag rückabgewickelt. Der Vorbehalt gilt nicht im Falle von nur kurzfristigem Leistungsverzug oder wenn K&D die Nichtleistung selbst zu vertreten hat.

Der Kunde ist in der Regel zur vollständigen Voraus-Zahlung der zu erbringenden Dienstleistungen verpflichtet (Freimachung).

Der Kunde ist mit Abschluss des Transportvertrages mit jeglicher Streckenführung und etwaigen Änderungen sowie Zwischenstopps einverstanden. K&D ist nicht verpflichtet, Schnittstellenkontrollen vorzunehmen.

4. Widerrufsrecht des Kunden

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (zur Definition siehe Ziffer 1 dieser AGB), steht ihm gemäß § 312 d BGB ein Widerrufsrecht zu. Über den Inhalt des Widerrufsrechts belehrt K&D den Kunden wie folgt mit folgender Widerrufsbelehrung:

WIDERRUFSRECHT

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Krause und Daberkow GbR
Moosstraße 65
12439 Berlin
E-Mail: service@kd-transporte.de
Fax: +49 (0) 30 746850 67

WIDERRUFSFOLGEN

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (zur Definition siehe Ziffer 1 dieser AGB), gilt vorbenanntes Widerrufsrecht nicht. Hiervon unberührt bleiben die Gewährleistungsrechte des Unternehmers nach diesen AGB.

Der Kunde ist verpflichtet, die von K&D übermittelten AGB samt der enthaltenen Widerrufsbelehrung für einen späteren Zugriff auszudrucken oder elektronisch zu speichern.

5. Vom Transport ausgeschlossene Sendungen

Vorbehaltlich einer vom Versender zu buchenden Spezial-Zustellung im Sinne von Ziffer 3 sind vom Transport ausgeschlossen Gegenstände

  • die unter nationale oder internationale Vorschriften über Gefahrgüter (z.B. die IATA) fallen,
  • die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Verpackung eine Gefahr für Personen, für andere beförderte Sendungen oder sonstige Sachen darstellen können,
  • deren Transport besondere Sicherheitsvorkehrungen oder eine Genehmigung von offizieller Stelle erfordert,
  • deren Versendung, Transport oder Lagerung im Absende-, Bestimmungs- oder einem Transitland verboten ist, gegen ein Aus- oder Einfuhrverbot oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verstößt,
  • verbotene Gegenstände im Sinne der Anlage zu Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (VO (EG) Nr. 2320/2002).

Weiter sind insbesondere folgende Gegenstände vom Transport ausgeschlossen:

  • Zahlungsmittel, Telefonkarten und Prepaid-Karten, geldwerte Dokumente oder begebbare Wertpapiere (z.B. Geld, Kreditkarten, Schecks, Sparbücher, Wechsel, Wertpapiere);
  • Gegenstände von außergewöhnlich hohem Wert (z.B. Kunstwerke, Unikate, Antiquitäten, Edelsteine, Edelmetalle, Briefmarken, Münzen);
  • Kraftfahrzeuge aller Art
  • lebende Tiere und Pflanzen, Tierkadaver, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen;
  • Betäubungsmittel und Pharmazeutika, Waffen und Explosivstoffe, Lebensmittel und Alkohol, Tiefkühlgut, Tabakwaren;
  • Glas, Porzellan etc. sowie empfindliche Elektronik, gebrauchte und beschädigte Güter, Mobiltelefone

Für vom Transport ausgeschlossene Gegenstände kommt kein wirksamer Frachtvertrag zustande.

Verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen vom Transport ausgeschlossen sind, werden auf Gefahr des Versenders zum Transport angenommen.

K&D ist nicht verpflichtet, eine Sendung daraufhin zu überprüfen, ob diese vom Transport ausgeschlossene Gegenstände bzw. verderbliche oder temperaturempfindliche Güter enthält oder eine Zollerklärung benötigt. Auch für den Fall, dass der Absender die Sendung mit einem entsprechenden Hinweis auf einen vom Transport ausgeschlossenen Gegenstand, verderbliche bzw. temperaturanfällig Güter oder die eine Zollerklärung erfordernde Sendung versieht, kann er keine Rechte gegen K&D geltend machen.

6. Pflichten des Versenders

Abholung/Bereithaltung: Der Versender ist verpflichtet, zur angegebenen Wunschabholzeit anwesend zu sein und die Sendung versandfertig bereitzuhalten. Die angegebene Zeit ist für K&D und ihre Unterfrachtführer jedoch nicht verbindlich. Die Sendung muss insbesondere nach Anzahl, Gewicht und Abmessung in verpacktem Zustand den gegenüber K&D gemachten Angaben entsprechen und darf kein vom Transport ausgeschlossener Gegenstand im Sinne von Ziffer 5 sein. Bei Abweichungen ist der Versender K&D zur Zahlung eventuell entstehender Mehrkosten verpflichtet.

Anbringen des Frachtbriefs: Der Versender erhält den ausgefüllten Frachtbrief als PDF-Datei wenige Minuten nach dem Buchungsprozess per E-Mail von K&D zugesandt. Die Angaben im Frachtbrief müssen dabei mit den gegenüber K&D elektronisch gemachten Angaben unbedingt übereinstimmen, damit der Frachtauftrag ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Bei Abweichungen sind die gegenüber K&D elektronisch gemachten Angaben maßgeblich. Aus Abweichungen resultierende Mehrkosten trägt der Versender.

Anschrift: Die Anschrift des Empfängers ist in Übereinstimmung mit der üblichen Praxis im Bestimmungsland anzugeben; Sendungen, für die nur ein Postfach angegeben ist, werden nicht befördert.

Verpackung/Kennzeichnung: Der Versender ist verpflichtet, dem Abholer die Sendung in einer geschlossenen und stabilen Verpackung zu übergeben, die für den konkreten Inhalt und den vereinbarten Transport geeignet ist, und die, wenn der Versender nicht Verbraucher ist, den geltenden Verpackungsvorschriften sowie der allgemeinen Handelsübung entspricht. Die Sendung muss vom Versender ordnungsgemäß und eindeutig gekennzeichnet werden (Hinweise auf davon ausgehende Gefahren, Zerbrechlichkeit, Schadensgeneigtheit etc.).

Der Versender verpflichtet sich, K&D und ihre Unterfrachtführer über alle besonderen, nicht offensichtlichen Eigenschaften der Sendung in Kenntnis zu setzen, die geeignet sind, erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der Dienstleistung zu haben.

7. Haftung des Versenders

Werden K&D oder ihren Unterfrachtführern Sendungen übergeben, die gemäß Ziffer 5 vom Transport ausgeschlossen sind, so erfolgt der Transport mangels eines wirksamen Frachtvertrages auf alleiniges Risiko des Versenders.

Das gleiche gilt, wenn der Versender seine Pflichten gemäß Ziffer 6 verletzt hat.

Der Versender hat den aus Verstößen entstehenden Schaden zu ersetzen und stellt K&D und ihre Unterfrachtführer von jeder diesbezüglichen Haftpflicht gegenüber Dritten frei.

Der Versender steht dafür ein dafür, dass er zur Aufgabe der Sendung berechtigt ist.

8. Begrenzung vom Sendungswert

Eine Begrenzung des Sendungswertes wird bei den Unterfrachtführern unterschiedlich benannt. Die Höhe des Warenwertes ist abhängig von dem uns eingesetzten Unterfrachtführer. Sollte der angegebene Warenwert die Höchstwerte überschreiten, so werden Sie von K&D informiert und Ihnen ggf. eine Zusatztransportversicherung angeboten.

10. Nichtannahme und Aussetzung des Transports

K&Dbehält sich und ihren Unterfrachtführern das Recht vor, Sendungen, die vom Transport ausgeschlossen, nicht zum Transport geeignet, nicht ausreichend für den Transport bezeichnet / verpackt sind oder nicht mit den erforderlichen Dokumenten ausgestattet sind, vom Transport auszuschließen, ihren Transport einzustellen und/oder diese an amtliche Stellen herauszugeben. Dies gilt auch für Sendungen, deren Inhalt oder Verpackung die Sicherheit von Personen oder Transportmitteln gefährdet oder andere Transportgüter beschädigen könnte.

11. Inspektions- und Korrekturrecht

K&D, ihre Unterfrachtführer, Reglementierte Beauftragte im Sinne der VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang 6.2 und jede staatliche Behörde, insbesondere die Zollbehörden, sind ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die übergebenen Sendungen zu öffnen und zu untersuchen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht oder Gefahr im Verzug ist. K&D behält sich das Recht vor, festgestellte Gewichts- oder Volumenabweichungen im Frachtbrief zu korrigieren. Die alleinige Haftung des Versenders für die Richtigkeit seiner Erklärungen bleibt unberührt.

12. Zustellung

Die Ablieferung erfolgt mit befreiender Wirkung an jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person, bei der keine begründeten Zweifel an deren Empfangsberechtigung bestehen.

Die ordnungsgemäße Zustellung kann auch mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und deren Reproduktion nachgewiesen werden. Diese Unterschrift soll die gleiche Gültigkeit wie eine herkömmliche Unterschrift auf Papier haben.

Ist die Ablieferung der Sendung aus nicht von K&D zu vertretenden Gründen nicht möglich,- hat der Versender alle durch Rücksendung, Entsorgung und/oder mehrere Anlieferungsversuche entstehenden Kosten zu tragen.

Grundsätzlich werden Samstags-, Sonntags- sowie Feiertagsabholungen und -zustellungen nicht angeboten. Auf besonderen Wunsch des Versenders und ohne dass ein Anspruch darauf besteht, können diese Abholungen und Zustellungen gegen Aufpreis durchgeführt werden.

13. Preise / Zahlungsbedingungen / Zusatzleistungen und -kosten

Grundlage für die von K&D berechneten und genannten Transportpreise sind die Angaben des Versenders. Bei festgestellter Unrichtigkeit kann der endgültig zu zahlende Preis hiervon abweichen. Durch unrichtige Angaben des Versenders entstandener Mehraufwand ist vom Versender zu tragen. Der Versender stellt K&D von Ansprüchen der Unterfrachtführer wegen des entstandenen Mehraufwandes frei.

Die Zahlung ist sofort nach Buchung fällig und kann mit PayPal, Banküberweisung oder Kreditkarte erfolgen.

Eine Zahlung gegen Rechnung ist nur im kaufmännischen Verkehr möglich und erfordert eine vorherige Freischaltung von K&D in Ihrem Kundenkonto. Wird eine Zahlung gegen Rechnung gewählt, so ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Eine Rechnung gilt als drei Werktage nach Rechnungsdatum zugegangen, es sei denn, der Versender oder Empfänger beweist etwas anderes. Für fällige Beträge werden ab Fälligkeitsdatum bis zum Erhalt der Zahlung Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

Wird die Rechnungssumme nicht 10 Tage nach Rechnungsstellung bezahlt, tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Verzugszinsen betragen im kaufmännischen Verkehr 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Der Versender ist verpflichtet, für bestimmte Leistungen des von ihm bezeichneten Unterfrachtführers, wie etwa Abliefernachweise, Adressberichtigung und zusätzliche Handhabung pro Paket, zusätzliche Beträge zu entrichten.

14. Haftung

K&D haftet für den gänzlichen oder teilweisen Verlust oder für Beschädigung des Gutes während des Transports sowie für Überschreitung der Lieferfrist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, nach den nachfolgenden Absätzen:

Bei Verträgen mit Unternehmern über die Beförderung einer Sendung ist die Haftung von K&D bei Verlust, Teilverlust oder Beschädigung der Sendung beschränkt auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht.

Ein Sonderziehungsrecht ist die Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Tag der Übernahme der Sendung zur Beförderung oder an den von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.

Eine Haftung wegen Überschreitung der Lieferfrist ist im unternehmerischen Verkehr auf den dreifachen Betrag der Fracht beschränkt. Bei Briefsendungen und briefähnlichen Sendungen ist die Haftung wegen der Überschreitung der Lieferfrist ausgeschlossen.

K&D gibt keine Geld-zurück-Garantie ab.

K&D haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die aufgrund unzureichender Verpackung durch den Versender entstanden sind. Desweiteren ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch Dritte, höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, Schadhaftwerden von Geräten, Einwirkungen anderer Güter, Beschädigungen durch Tiere, natürliche Veränderungen des Transportgutes, schweren Diebstahl oder Raub entstanden sind, es sei denn, dass K&D eine schuldhafte Verursachung des Schadens nachgewiesen wird.

Die Haftungsbegrenzungen und -befreiungen hinsichtlich mittelbarer und unmittelbarer Schäden gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die K&D, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen oder ihre Unterfrachtführer vorsätzlich oder grob fahrlässig oder in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen haben.

Die Angabe des Sendungswertes gegenüber K&D dient neben der Festlegung des Sicherheitsstandards für den Transport der Sendung nur zur Prüfung. Sie stellt weder eine haftungserhöhende Angabe des Wertes der Sendung noch eine Deklaration eines besonderen Interesses des Versenders an der Sendung dar.

15. Datenschutz

K&D gewährleistet, dass die im Zusammenhang mit dem Transport anfallenden personenbezogenen Daten nur im Zusammenhang mit der Abwicklung des Vertragsverhältnisses erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. K&D ist berechtigt, die Daten an von ihr mit der Durchführung des Auftrags beauftragte Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis erfüllen zu können. K&D gewährleistet die Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Einzelheiten folgen aus der Datenschutzerklärung.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche sich aus der Inanspruchnahme von K&D resultierenden Streitigkeiten ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts maßgebend.

Gerichtsstand ist Berlin.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Regelung tritt eine solche wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.